Was darf ich in der Wohnung selber anbringen oder anbringen lassen?
Das Gebäude gehört dem Eigentümer. Sämtliche Maßnahmen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind oder Eingriffe in die Gebäudesubstanz darstellen, sind bewilligungspflichtig und der Verwaltung
vorzulegen.
Meine Wohnung oder Gegenstände davon sind beschädigt, was muss ich zahlen?
Schäden durch normale Abnutzung: Diese sind in der Regel Sache des Vermieters. Dazu gehören beispielsweise abgenutzte Böden oder verblasste Wände.
Kleine Reparaturen: Reparaturen bis etwa 200 Franken fallen unter den sogenannten "kleinen Unterhalt" und müssen vom Mieter
selbst übernommen werden.
Größere Schäden und Mängel: Wenn die Wohnung aufgrund von größeren Schäden unbewohnbar
ist, muss der Vermieter diese beheben. Der Mieter sollte solche Mängel sofort melden. Bei größeren Schäden kann der Mieter unter Umständen eine Mietzinsreduktion verlangen.
Selbst verursachte Schäden: Schäden, die durch unsachgemäßen oder unachtsamen Umgang verursacht wurden, müssen vom Mieter vollständig bezahlt werden.
Meldepflicht: Es ist wichtig, Schäden sofort dem Vermieter zu melden, um Folgeschäden zu vermeiden.